Autor und Psychologe Gerald Mackenthun (Berlin)
Autor und Psychologe Gerald Mackenthun (Berlin)

Aus dem Sonderrevisionsbericht der HypoVereinsbank Nürnberg vom 19. Januar 2003

Mollath schrieb Ende 2002 mehrere Briefe an die HypoVereinsbank (HVB), die daraufhin ihre Revisionsabteilung in Marsch setzte. Diese forderte ihn zunächst auf, weitere Unterlagen einzureichen, doch Mollath weigerte sich, mit der inneren Revision der Bank zusammen zu arbeiten.

 

Der Revisionsbericht beschäftigt sich zunächst mit Details der Geldanlage und die Abwicklung des Geldtransfers in die Schweiz, eine Praxis, die offenbar bereits Mitte der 90er Jahre abgestellt wurde. Mollaths Vorwurf lautet, seine Frau und ein anderer HVB-Mitarbeiter hätten potenzielle Kunden für eine andere Bank abgeworben.

 

In der Tat gab es 44 Depotüberträge. Dafür erhielten Frau Mollath und der Mitarbeiter von der Konkurrenzbank Provisionen. Diese Angaben von Mollath stimmen also, stellen aber keinen Straftatbestand dar, wohl aber eine gravierende Illoyalität der beiden HVB-Mitarbeiter gegenüber ihrem Arbeitgeber.

 

Der Vorwurf, Frau Mollath verwalte „Schwarzgeld“ der Familie K. in der Schweiz, konnte nicht verifiziert werden, da Frau Mollath die Aussage verweigert.

 

Mollaths Vorwurf, seine Frau habe persönlich Bargeld von Hypo-Kunden in die Schweizer Tochterbank gebracht, konnte nicht verifiziert werden.

 

1996 hatte Frau Mollath von einem ihrer Kunden eine Erbschaft über 800.000 DM erhalten. Sie hielt sich in diesen Jahren mindestens einmal pro Jahr in der Schweiz auf. Einen Zusammenhang mit der Erbschaft konnte nicht nachgewiesen werden, auch weil Frau Mollath die Zusammenarbeit verweigerte.

 

Frau Mollath führte aus dieser Erbschaft von ihrem Arbeitgeber ungenehmigt Anlagegeschäfte bei einer anderen Bank durch. Ferner nahm sie einen Kredit bei einer anderen Bank auf, was gegen die Hypo-Arbeitsordnung verstößt.

 

Der Bericht kommt zu den Zwischenergebnis, dass Frau Mollath ungerechtfertigter Weise Provisionen von anderen Banken erhalten habe. Die nicht gemeldet privaten Bankgeschäfte verstoßen gegen die Mitarbeiterrichtlinien der Hypo-Bank.

 

Ein Hypo-Mitarbeiter namens Wolfgang D. verhielt sich eindeutig strafbar: Für eine bekannte Persönlichkeit wickelte er Geldumtauschgeschäfte über seinen Privatkonto ab. Es handelte sich um 70.000 SFr „Schwarzgeld“. Ein anderer größerer Geldbetrag wurde künstlich aufgesplittet, um der Anzeigepflicht zu entgehen. Der Mitarbeiter verstieß eindeutig gegen das Geldwäschegesetz. Er erhielt eindeutig Provisionen, was von anderen Mitarbeitern und der Konkurrenzbank bestätigt wurde.

 

Mitarbeiter E. erhielt von einem Kunden eine Ferienwohnung in Marbella zu vergünstigten Konditionen. E. wickelte über eine andere Bank Wertpapiergeschäfte ab, um diese nicht der HVB melden zu müssen. Er belog die Compliance-Stelle der HVB über weitere Konten. E. tätigte mehrere nicht genehmigte Wertpapiergeschäfte. Diese Verstöße waren der Bank ab Dezember 2002 bekannt. Er verstieß mehrfach gegen das Wertpapierhandelsgesetz. Er konnte Herkunft und Verwendung von 530.000 DM auf seinem Konto nicht erklären. Im Bericht heißt es, es besteht der Verdacht der Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Zu diesen Vorwürfen trug Herr Mollath außer einem vagen Hinweis auf „Schweizer Geld“ offenbar selbst nichts bei. Auch handelt es sich nicht um seine Frau, die diese Geschäfte tätigte.

 

Die Hypo-Mitarbeiterin Carola G. wurde von einer Kundin zu einer Südafrika-Reise eingeladen im Wert von knapp 13.000 DM. Über die Herkunft einer Einzahlung von 25.000 DM auf ihr Konto konnte sie zunächst keine Angaben machen. Später sagte sie, es handele sich um die Schenkung einer Kundin. Sie belog die Hypo-Bank über weitere Geldgeschäfte. Auch diese Verfehlungen betrafen nicht Frau Mollath.

 

Frau Mollath wurde am 23.02.2003 fristlos gekündigt. Mitarbeiter Wolfgang D. kündigte am gleichen Tag von sich aus. Der Geldwäschebeauftragte der Bank verzichtete auf eine Geldwäsche–Verdachtsanzeige. „Auf weitergehende Maßnahmen wurde wegen der Trennung von den Mitarbeitern verzichtet“ (S. 16). Einem dritten Mitarbeiter wurde gekündigt. Ein Mitarbeiter erhielt eine Abmahnung, ein weiterer eine Ermahnung. Allen wurde der Leistungsbonus für 2002 gestrichen.

 

Der Bericht der Bank bestätige eben nicht die Beihilfe von Frau Mollath zur Steuerhinterziehung. Die Mollath-Unterstützer wollen einfach begreifen, dass man Geld auch im Ausland anlegen darf. Natürlich erscheint es dem Normalbürger als reichlich dubios, dass eine Bankangestelltin Bargeld für ihre Kunden über die Grenze bringt. Das Wort "Schwarzgeld" im Bank-Bericht fällt nicht im Zusammenhang mit Mollaths Ex-Frau. Es gab kein „System“, sofern damit suggeriert werden soll, dass die Bank dieses System betrieb. Es gab eine Handvoll Mitarbeiter, darunter Frau Mollath, die erheblich gegen bankeninterne Regeln und in einem Fall gegen das Geldwäschegesetz verstießen (nicht Frau Mollath). Der im Bericht erwähnte geschilderte spezifische Geldwäsche-Verdacht war wie gesagt nicht von Mollath erwähnt worden und der Name Petra Mollath taucht im Bericht im Zusammenhang mit Schwarzgeldtransfers nicht auf.

Priv.-Doz. Dr. Gerald Mackenthun

Dipl.-Politologe

Dipl.-Psychologe

Dr.phil.

Privat-Dozent für Klinische Psychologie

 

Email gerald.mackenthun@gmail.com

 

Büro 030/8103 5899

0171/ 624 7155

 

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